Der Hersteller der daisup-Produkte erklärt hiermit, im Rahmen seiner Verantwortung als Hersteller von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln im Sinne von § 3 Nr. 6 LFGB, dass sowohl die Herstellung als auch die Qualität unserer Fertigprodukte unter kontinuierlicher Kontrolle und in Übereinstimmung mit allen in Deutschland und der Europäischen Union geltenden Lebensmittelvorschriften durchgeführt wurden. Dies sind, neben allen anderen relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere:
• Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB);
• Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit;
• Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel;
• Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel;