Das Labor: Über 70 Jahre Erfahrung

Das Labor, in dem deine daisup Nahrungsergänzungsmittel hergestellt werden, bietet eine umfassende Qualitätskontrolle während der Herstellungs-, Abfüll- und Verpackungsphasen. Dabei werden alle notwendigen Vorschriften, Spezifikationen und Richtlinien der zuständigen Behörden eingehalten.

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Erklärung zu toxikologischen Analysen, Sicherheit und Einhaltung von Zertifizierungen

Der Hersteller der daisup-Produkte erklärt hiermit, im Rahmen seiner Verantwortung als Hersteller von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln im Sinne von § 3 Nr. 6 LFGB, dass sowohl die Herstellung als auch die Qualität unserer Fertigprodukte unter kontinuierlicher Kontrolle und in Übereinstimmung mit allen in Deutschland und der Europäischen Union geltenden Lebensmittelvorschriften durchgeführt wurden. Dies sind, neben allen anderen relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere:

• Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB);
• Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit;
• Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel;
• Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel;

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Zertifizierungen

Darüber hinaus entsprechen die hergestellten Produkte den aktuellen Zertifizierungen:

• IFS Food (Version 8, April 2023).
• Es wurde ein Lebensmittelsicherheitsmanagementsystem eingeführt und wird aufrechterhalten, einschließlich branchenspezifischer Guter Herstellungspraxis (GMP). CODEX-LEITLINIEN FÜR DIE ANWENDUNG DES HACCP-SYSTEMS CAC/RCP 1-1969, Rev. 4 – 2003.

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Sichere Produkte

Die Produkte entsprechen den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2023/915 der Kommission zur Festsetzung von Höchstgehalten für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist der Eckpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union (EU) in Bezug auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und in offener Konsultation mit ihren Interessenträgern liefert die EFSA unabhängige wissenschaftliche Gutachten und klare Kommunikation zu bestehenden und neu auftretenden Risiken. Die unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten der EFSA bilden die Grundlage des europäischen Lebensmittelsicherheitssystems. Dank dieses Systems gehören europäische Verbraucher zu den am besten geschützten und am besten informierten der Welt in Bezug auf Risiken in der Lebensmittelkette. Alle anderen Zusatzstoffe in Lebensmitteln (einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln) fallen unter die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. In Lebensmitteln dürfen nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Die Zulassung, die manchmal eine Festlegung von Höchstmengen umfasst, basiert ebenfalls auf einer Bewertung durch die EFSA. Aufgrund der Konformität der hergestellten Fertigprodukte mit den oben aufgeführten Verordnungen und Gesetzen können diese Produkte als sicher eingestuft werden.

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